Der Wunsch von meist älteren Menschen ist es, so lange wie möglich in der vertrauten Wohnungen oder im eigenen Haus zu leben. Jedoch werden viele Wohnungen den Anforderungen im Alter nicht mehr gerecht. So erweisen sich Türschwellen als Hinunterfallen, oder Bäder sind zu klein, sodass die Hilfestellung durch eine 2.Person erschwert wird. In solchen fällen ist es notwendig, das Wohnumfeld so um zubauen, damit die häusliche Pflege erst möglich ist.
Die Pflegekasse kann die geplante Maßnahme mit bis zu 2.557 € bezuschussen.
Die Höhe des Zuschusses ist vom Einkommen abhängig.
Wie hoch die Pflegekasse jede Maßnahme bezuschusst, ist einzelfallabhängig. Die Pflegekassen gehen in derzeit davon aus, dass 10% der Kosten der Maßnahme, jedoch höchsten 50% des monatlichen Bruttoeinkommens des
Pflegebedürftigen als Eigenanteil angemessen sind.
§ 40 Abs. 4 SGB XI - Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Der Zuschuss zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes wird von bislang 2.557 EUR auf nun 4.000 EUR erhöht. Leben mehrere Pflegebedürftige in der Wohnung, so ist der Gesamtzuschuss nun auf 16.000 EUR (bislang 10.288 EUR) begrenzt.
Die Pflegekasse kann die geplante Maßnahme mit bis zu 2.557 € bezuschussen.
Die Höhe des Zuschusses ist vom Einkommen abhängig.
Wie hoch die Pflegekasse jede Maßnahme bezuschusst, ist einzelfallabhängig. Die Pflegekassen gehen in derzeit davon aus, dass 10% der Kosten der Maßnahme, jedoch höchsten 50% des monatlichen Bruttoeinkommens des
Pflegebedürftigen als Eigenanteil angemessen sind.
§ 40 Abs. 4 SGB XI - Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Der Zuschuss zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes wird von bislang 2.557 EUR auf nun 4.000 EUR erhöht. Leben mehrere Pflegebedürftige in der Wohnung, so ist der Gesamtzuschuss nun auf 16.000 EUR (bislang 10.288 EUR) begrenzt.