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  • Erstgespräch durch eine Pflegekraft
  • Folgegespräch bei Änderung der Pflegestufe
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Pulsmessung
  • -     in Verbindung mit Grundpflege



    Erstgespräch durch eine Pflegefachkraft:
    Der Begriff „Erstgespräch“ meint eine ausführliche, auf den Einzelfall bezogene Beratung einschließlich der Ermittlung der voraussichtlichen Kosten (die ermittelten voraussichtlichen Kosten werden Bestandteil des Pflegevertrages) incl. Beratung der Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten einzelner Leistungen durch den Pflegedienst, mit dem ein Pflegevertrag tatsächlich zustande kommt. Das Ergebnis des Erstgesprächs ist in der Pflegedokumentation festzuhalten. Eine allgemeine kurze Information des Pflegebedürftigen, die diese/r von verschiedenen Pflegediensten einholt, um sich anschließend für einen von Ihnen zu entscheiden, erfüllt nicht die Bedingungen des Erstgesprächs. Die Position ist bei Bezieher/-innen der Sach- bzw. Kombinationsleistung sowie bei Übernahme einer Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson gem. § 39 SGB XI abrechenbar. Grundsätzlich ist die Position bei Zustandekommen eines Pflegevertrages einmal abrechenbar.

    Folgegespräch bei Änderung des Pflegegrades:
    Das Folgegespräch kann bei Änderung der Pflegestufe nach entsprechendem Bescheid der Pflegekassen erfolgen und meint eine ausführliche, auf den Einzelfall bezogene Beratung einschließlich der Ermittlung der voraussichtlichen Kosten (die ermittelten voraussichtlichen Kosten werden Bestandteil des Pflegevertrages) incl. Beratung der Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten einzelner Leistungen durch den Pflegedienst, mit dem ein Pflegevertrag tatsächlich zustande kommt. Das Ergebnis des Beratungsgesprächs ist in der Pflegedokumentation festzuhalten. Die Position ist bei Bezieher/-innen der Sach- bzw. Kombinationsleistung sowie bei Übernahme einer Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson gem. § 39 SGB XI abrechenbar. Grundsätzlich ist die Position bei Änderung der Pflegestufe nach entsprechendem Bescheid der Pflegekasse abrechenbar.

Zuletzt geändert  2024

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