Wie man weiß besteht in Deutschland die Ausweispflicht. Das bedeutet, dass jeder Bürger verpflichtet ist, einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen und diesen auf verlangen einer Behörde jederzeit vorzulegen. Es ist schon aufgefallen, dass gerade die Ausweise von Senioren oft nicht mehr gültig, sondern auch schon lange zeit abgelaufen sind. Wenn man nicht mehr in der Lage ist, einen neuen Ausweis zu beantragen, ist es möglich, dass er sich von der Ausweispflicht befreien lassen kann. Denn die Befreiung von der Ausweispflicht ist bei allen Personen möglich, die auf Dauer (z. B. Aus Krankheitsgründen oder wenn ein Betreuer zur Besorgung aller Angelegenheiten Bestellt ist) nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. In der Regel ist hier ein formloser Antrag nötig.
Hinweis: Wenn man nicht mehr in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann anderer die Befreiung von der Ausweispflicht bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
Diese Unterlagen sind Notwendig:
Hinweis: Das Amt stellt nach der Beantragung ein Schreiben über die
Befreiung von der Ausweispflicht aus. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt das gesiegelte Scheiben, aus dem die Befreiung vor-geht.
Hinweis: Wenn man nicht mehr in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann anderer die Befreiung von der Ausweispflicht bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
Diese Unterlagen sind Notwendig:
- Antrag auf Befreiung
- der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person
- gültiger Personalausweis der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
- ggf. Vollmacht, dass man die Befreiung für diese Person vornehmen darf
Hinweis: Das Amt stellt nach der Beantragung ein Schreiben über die
Befreiung von der Ausweispflicht aus. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt das gesiegelte Scheiben, aus dem die Befreiung vor-geht.